NICHT VERGESSEN – HEIZKOSTENZUSCHUSS beantragen !!!
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss pro Haushalt?
Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2013/2014 pro Haushalt einmalig € 150,–
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Als Einkommensgrenzen (brutto) gelten die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG.
Diese betragen für
Alleinstehende: € 857,73
Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 1.286,03
Erhöhung der Grenze für jedes Kind um: € 132,34
Erh. der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um: € 428,29
Da Bezieher/Innen von Kinderbetreuungsgeld und von AMS Leistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) pro Jahr statt 14 nur 12 Bezüge erhalten, gelten für diesen Personenkreis im Sinne der Gleichbehandlung die folgenden Richtsätze:
Alleinstehende: € 1.000,12
Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 1.499,50
Erhöhung der Grenze für jedes Kind um: € 154,30
Erh. der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um: € 499,37
Wo und bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Die Antragstellung ist bis zum 30. März 2015 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Die Richtlinien und Antragsformulare sind am Gemeindeamt und unter http://www.noe.gv.at/hkz erhältlich.
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie unter: 02742 / 9005-9005